Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22. November 2022
Eine Studie des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat kürzlich eine Neuevaluierung des Honorars in Tierarztpraxen vorgenommen. Dies geschah das letzte Mal im Jahr 1999. Das ist also schon eine Weile her und daher unterscheidet sich die kommende GOT von der aktuellen Version deutlich.
Um gleich rechtskonform zu arbeiten und Ihnen die beste Qualität an Kleintiermedizin bieten zu können, derer wir imstande sind, haben wir uns dazu entschieden, gleich nach Orientierung an der neuen GOT zu arbeiten.
Eine wesentliche Änderung ist die Angleichung der Gebühren für Hunde und Katzen. Leistungen für Katzen sind in der aktuellen GOT günstiger als die für Hunde. Wir sind jedoch der Meinung, dass jede Katze genau so wie ein Hund ein Familienmitglied ist und daher auch genau die gleichen Leistungen verdient, wie unsere Hunde-Patienten auch.
Wir bieten Ihnen eine Bezahlung gleich nach Ihrem Termin bei uns per EC-Karte oder in bar an.
Was kann ich tun, um meinem Tier die beste medizinische Versorgung zu gewährleisten?
Kosten beim Tierarzt – gerade wenn es um Operationen oder den Besuch des Notdienstes geht – treten oft ungeplant auf und können eine finanzielle Herausforderung darstellen.
Um für diese Situation bestmöglich vorzusorgen können Sie entweder ein Sparkonto für Ihr Tier eröffnen oder sich intensiv mit der Tierkrankenversicherung auseinander setzen. Letztere bietet Ihnen außerhalb der Wartezeit die Möglichkeit, auch schon Kosten zu übernehmen, die bei einem jüngeren Tier auftreten, wenn auf Ihrem Sparkonto vielleicht noch nicht genügend eingezahlt wurde?
Worauf soll ich beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung achten?
Zur Orientierung bei dem umfangreichen Angebot an Tierkrankenversicherung geben wir Ihnen hier folgende Tipps mit an die Hand:
- Wählen Sie eine Vollversicherung, die auch Prophylaxe-Maßnahmen unterstützt.
- Wartezeit beachten: Manche Versicherungen haben nach Abschluss eine Wartezeit, während der bestimmte Kosten nicht übernommen werden.
- Bereits erkrankte Tiere können leider nicht oder nur mit Ausschluss versichert werden.
- Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Versicherung! Bei älteren Tieren werden die Prämien deutlich teurer.
- Mindestens bis zum 2-fachen GOT-Satz sollte die Rechnung von der TKV übernommen werden.